Frauenchiemsee, Mariä Opferung

 

Am 1.9.782 weihte der hl. Virgil als Bischof von Salzburg die Münsterkirche des von Tassilo III. gegründeten Frauenklosters (Patrozinium: Mariä Opferung, 21.11.). Das heutige Gebäude stammt aus dem 11., das gotische Netz­rippengewölbe aus dem 15. und die Barockaltäre aus dem 17. Jahrhundert. Irmengard (*833, +866), eine Urenkelin von Kaiser Karl dem Großen und Äbtissin des Klosters, wurde am 17.7.1929 seliggesprochen. Auf ihre Fürsprache wurde vielen kinderlosen Paaren ein Kind geschenkt, wovon die Votivtafeln (Dankbilder) an ihrer Grabkapelle berichten. Irmengard ist die Patronin des Pfarrverbands und des Chiemgaus.

 

Pfarramt

Marianne Friedrich (Sekretärin)

Isolde Klampfleuthner (Sekretärin)

Haus Nr. 40

Frauenchiemsee

Telefon: 08054 / 631

Mail: [email protected]

 

Öffnungszeiten:

Dienstag und Freitag 9:30-11:30

 

Sakristei

Telefon: 08054 / 90 22 05

 

Münsterrat

Fr. Scholastica McQueen OSB

Irmengard Fleidl

Hannah Bugaj-Holzmayer

Jakob Nein

Kirchenverwaltung

Dieter Melchart (Kirchenpfleger)

 Sylvia Lex

Evi Neumair

Marianne Moser



Kloster Frauenwörth

mehr...

Chiemseeschifffahrt

Fahrpläne und Preise: mehr...

 



Hausordnung

 

Das Hausrecht liegt bei der Kath. Kuratiekirchenstiftung Mariä Opferung, Frauen­chiem­see 40, 83256 Frauenchiemsee, und deren Kirchenverwaltung. Die Kirchenstiftung legt die Rahmenbedingungen für alles fest, was in der Kirche stattfindet.

 

·       Die Einbindung von Haustieren in die Liturgie und ein Mitführen von Haustieren sind nicht gestattet.

·       Essen, Trinken und Rauchen sind nicht gestattet.

·       Auf angemessene Kleidung ist zu achten (Schultern und Knie müssen bedeckt sein, Kopfbedeckungen sind abzusetzen).

·       Technische Geräte wie Smartphones oder Konsolen stören die Konzentration und die Lautsprecheranlage und sind entsprechend auszuschalten (oder den „Flugzeugmodus“ einzuschalten).

·       Umkleide- und Lagermöglichkeiten (z. B. für Musikinstrumente) können gegen ein Entgelt von 50 Euro im Mesnerhaus angeboten werden. Die Sakristei ist aus­schließlich der Vorbereitungsraum der Liturgie.

·       Das Streuen von Konfetti, Reis, Blüten oder anderem ist verboten, ebenso Tauben steigen zu lassen.

·       Ein bestellter Fotograf darf die wichtigsten Momente festhalten. Er soll dabei dezent fotografieren. Der Altarraum wird dabei nicht betreten. Das Fotografieren mit Blitzlicht und das Fotografieren / Filmen mit Drohnen ist nicht gestattet.

·       Schließung der Kirche: Winterzeit 17:00, Sommerzeit: 19:00. Gottesdienste, Führungen und Veranstaltungen müssen eine halbe Stunde vor der Schließung beendet sein.

 

 

Konzerte

 

·       Alle Konzertanfragen müssen im Pfarramt Frauenchiemsee gestellt und an­ge­mel­det werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Monaten, um den Termin den Mitarbeitern kommunizieren zu können.

·       Grundsätzlich dürfen Konzerte nicht während der Gottesdienstzeiten oder der Gebetszeiten des Klosters angeboten werden und müssen 30 Minuten vor der Schließung der Kirche beendet sein (Schließung der Kirche: Winterzeit 17:00, Sommerzeit: 19:00).

·       Die Zahl der Teilnehmer darf 200 nicht übersteigen.

·       Der Veranstalter trägt die Verantwortung für den Einlass und den Ablauf der Veranstaltung, wobei auf den Charakter des Ortes und der Wahrung der Würde des Gotteshauses zu achten ist.

·       Zum Aufbau kann die Kirche für Besucher max. 1 Stunde vor Beginn des Konzerts gesperrt werden. Die Sperrung ist mit der Kirchenverwaltung abzusprechen und die durch den Veranstalter sicherzustellen.

·       Der Volksaltar ist Symbol für Jesus Christus und damit unverrückbar, ebenso

·       Umkleide- und Lagermöglichkeiten (z. B. für Instrumente) können gegen ein Entgelt von 50 Euro im Mesnerhaus angeboten werden.

·       Die Kosten für die Durchführung eines Konzertes erfragen Sie bitte im Pfarramt.

 

 

 

Führungen

 

·       Führungen können (1) im Kloster oder auch (2) in der Sakristei angefragt werden. Von der Kuratie genehmigte Führer sind (3) Frau Groß und Frau Huber. Führungen durch andere Anbieter werden nicht gestattet.

·       Führungen (auch durch das Kloster oder die aufgeführten Personen) werden im Pfarramt angemeldet.

·       Grundsätzlich dürfen Führungen nicht während der Gottesdienstzeiten oder der Gebetszeiten des Klosters angeboten werden und müssen 30 Minuten vor der Schließung der Kirche beendet sein (Schließung der Kirche: Winterzeit 17:00, Sommerzeit: 19:00).

 

Taufe

 

·       Die Taufe ist ein Sakrament und dadurch Feier der Kirche. Diese ist folglich der Veranstalter und legt die Rahmenbedingungen fest.

·       Das Entgelt für den Mehraufwand in Pfarramt, Sakristei und Reinigung beträgt 100 Euro und ist mit der Anmeldung der Taufe durch die Eltern zu entrichten.

·       Die Eltern des Täuflings erfragen (a) im Pfarramt freie Termine; sie setzen sich (b) mit einem Priester oder Diakon in Verbindung, der die Taufe spenden kann; danach kann (c) dem Pfarramt der Termin bestätigt werden.

·       Das Pfarramt des Wohnsitzes ist über den Taufwunsch zu informieren, um einen sogenannten „Entlassschein“ sowie um die Übermittlung der Meldewesen-Daten zu bitten. Dieser wird zusammen mit dem Formular „Voranmeldung zur Taufe“ und einer Kopie der Geburtsurkunde des Täuflings beim Pfarramt Frauenchiemsee eingereicht.

·       Benötigt wird mindestens ein Taufpate, der Mitglied in der katholischen Kirche ist.

·       Mit dem taufenden Geistlichen (Priester oder Diakon) findet ein Gespräch zur Gestaltung der liturgischen Feier statt.

·       Um Pilgern und Besuchern keine unnötigen Wartezeiten zuzumuten, darf die Zeremonie die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten. In dieser Zeit ist die Kirche für Besucher nicht zugänglich. Eine Einlasskontrolle ist von den Eltern zu organisieren.

·       Die Kirche ist dezent und jahrzeitlich mit Blumen geschmückt. Besonderer Blumen­schmuck muss selbst mitgebracht werden. Ob und wann er gebracht wird, wie lange er verbleibt, wird mit der Sakristei abgesprochen.

·       Musiker melden sich beim Betreten in der Kirche in der Sakristei an. Ein E-Piano kann für 50 Euro ausgeliehen werden.

·       Auf der Insel gibt es keine Ministranten. Sofern diese gewünscht sind, müssen sie aus der Heimatpfarrgemeinde mitgebracht werden.

·       Die Eltern des Täuflings verpflichten sich, ihre Gäste über die bestehenden Regeln zu informieren und sie aufzufordern, die Würde der Kirche als Begegnungsstätte zwischen Gott und Mensch zu achten (siehe „Hausrecht“).

 

 

Trauung

 

·       Die Trauung ist ein Sakrament und dadurch Feier der Kirche. Diese ist folglich der Veranstalter und legt die Rahmenbedingungen fest.

·       Das Entgelt für den Mehraufwand in Pfarramt, Sakristei und Reinigung beträgt 400 Euro und ist mit der Anmeldung der Trauung durch die Brautleute zu entrichten.

·       Die Brautleute erfragen (a) im Pfarramt freie Termine; sie setzen sich (b) mit einem Priester oder Diakon in Verbindung, der die Trauung halten kann; danach kann (c) dem Pfarramt der Termin bestätigt werden.

·       Mit dem Pfarrer des Wohnsitzes findet ein Gespräch statt, bei dem das Ehe­vor­bereitungs­protokoll ausgefüllt wird. Diesem Dokument beizulegen sind (a) Taufzeugnisse der Ehegatten (nicht älter als 6 Monate; zu beantragen in der Pfarrei des Taufortes), (b) die Kopie der Eheurkunde der standesamtlichen Trauung. Die erforderlichen Unterlagen sind mind. 4 Wochen vor dem Trautermin dem Pfarramt zuzustellen.

·       Mit dem trauenden Geistlichen (Priester oder Diakon) findet ein Gespräch zur Gestaltung der liturgischen Feier statt.

·       Um Pilgern und Besuchern keine unnötigen Wartezeiten zuzumuten, darf die Zeremonie die Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten. In dieser Zeit ist die Kirche für Besucher nicht zugänglich. Eine Einlasskontrolle ist vom Brautpaar zu organisieren. 

·       Die Kirche ist dezent und jahrzeitlich mit Blumen geschmückt. Besonderer Blumen­schmuck muss selbst mitgebracht werden. Ob und wann er gebracht wird, wie lange er verbleibt, wird mit der Sakristei abgesprochen.

·       Musiker dürfen sich seitlich im Altarraum oder auf der Orgelempore positionieren und melden sich beim Betreten in der Kirche in der Sakristei an. Ein E-Piano kann für 50 Euro ausgeliehen werden.

·       Auf der Insel gibt es keine Ministranten. Sofern diese gewünscht sind, müssen sie aus der Heimatpfarrgemeinde mitgebracht werden.

·       Die Brautleute verpflichten sich, ihre Gäste über die bestehenden Regeln zu informieren und sie aufzufordern, die Würde der Kirche als Begegnungsstätte zwischen Gott und Mensch zu achten (siehe „Hausrecht“).

 

Kontoverbindung

Kath. Kuratiekirchenstiftung Mariä Opferung 

IBAN: DE62 7116 0000 0002 8009 77

BIC: GENODEF1VRR